Die Netz- und Informationssystem-Sicherheitsrichtlinie (NIS2) ist eine wesentliche Erweiterung der europäischen Cybersecurity-Gesetzgebung, die darauf abzielt, ein hohes gemeinsames Sicherheitsniveau für Netz- und Informationssysteme in der gesamten Europäischen Union zu gewährleisten. Diese Richtlinie ist eine Aktualisierung der ursprünglichen NIS-Richtlinie von 2016 und bringt bedeutende Neuerungen und Erweiterungen mit sich, die darauf abzielen, die Resilienz gegenüber Cyberbedrohungen zu stärken und die grenzübergreifende Zusammenarbeit zu verbessern.
Der Schwerpunkt von NIS2 liegt auf der Erweiterung des Anwendungsbereichs und der Einführung strengerer Sicherheitsanforderungen für eine breitere Palette von Sektoren und digitalen Diensten. Zu den wesentlichen Änderungen gehört die klare Definition von „wichtigen“ und „besonders wichtigen“ Einrichtungen, die aufgrund ihrer Rolle in der kritischen Infrastruktur strengen Compliance-Anforderungen unterliegen. Diese Kategorisierung ist entscheidend, da sie bestimmt, welche Sicherheits- und Meldemaßnahmen Organisationen ergreifen müssen, um potenzielle Risiken zu minimieren und die Integrität ihrer operativen und informativen Prozesse zu schützen.
Die Aktualisierung reflektiert auch die sich verändernde Cybersecurity-Landschaft und die Notwendigkeit, adaptive Maßnahmen gegen zunehmend komplexe und vielfältige Bedrohungen zu ergreifen. Durch die Einführung von NIS2 reagiert die EU auf die dringende Notwendigkeit, sowohl die physische als auch die digitale Infrastruktur zu sichern, die das Rückgrat unserer Gesellschaft und Wirtschaft bildet.
Für IT-Security-Manager im Mittelstand bietet NIS2 sowohl Herausforderungen als auch Chancen. Die Richtlinie verlangt nicht nur die Einhaltung strikterer Sicherheitsprotokolle, sondern fördert auch eine Kultur der kontinuierlichen Verbesserung und des Bewusstseins für Cybersicherheit, die über die traditionellen IT-Grenzen hinausgeht. Das Verständnis und die Implementierung dieser Richtlinie sind somit entscheidend für die Sicherung der Zukunftsfähigkeit und Resilienz mittelständischer Unternehmen in einer zunehmend vernetzten Welt.
1. Wichtige Definitionen und Klassifizierungen
Die Einteilung in „wichtige“ und „besonders wichtige Einrichtungen“ ist ein Kernstück der NIS2-Richtlinie und spielt eine entscheidende Rolle bei der Bestimmung der Sicherheitsanforderungen, die auf unterschiedliche Organisationstypen angewandt werden. Diese Klassifizierung reflektiert das Ziel der EU, sicherzustellen, dass Unternehmen, die essenzielle Dienste anbieten oder aufgrund ihrer Größe oder strategischen Bedeutung eine hohe Relevanz haben, besonders strenge Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Hier ein tieferer Einblick in die Unterscheidungen und Kriterien:
1.1 Wichtige Einrichtungen
Wichtige Einrichtungen sind Unternehmen oder Organisationen, die wesentliche Dienste anbieten, deren Beeinträchtigung zwar ernste, aber nicht unbedingt katastrophale Auswirkungen auf das öffentliche Wohl oder die Wirtschaft haben würde. Die Klassifizierung als "wichtig" zieht spezifische Sicherheits- und Meldepflichten nach sich, die sicherstellen sollen, dass diese Einrichtungen angemessene Schutzmaßnahmen gegen Cyberbedrohungen ergreifen.
Kriterien:
Unternehmen in Sektoren wie Gesundheitswesen, digitale Infrastrukturen, Transport und Energie, die bestimmte Schwellenwerte in Bezug auf Größe, Umsatz oder Bedeutung der Dienstleistung nicht überschreiten.
Unternehmen, die eine kritische Masse an Nutzern oder Verbrauchern versorgen, jedoch keine monopolistische oder hochgradig systemrelevante Stellung innehaben.
Relevanz für mittelständische Unternehmen: Für mittelständische Unternehmen bedeutet diese Einstufung, dass sie Sicherheitspraktiken implementieren müssen, die robust genug sind, um Risiken zu minimieren, aber auch proportional zu ihrer Betriebsgröße und ihrem Einflussbereich sind. Dies hilft, Compliance-Kosten im Einklang mit den tatsächlichen Risiken und Kapazitäten des Unternehmens zu halten.
1.2 Besonders wichtige Einrichtungen
Besonders wichtige Einrichtungen sind solche, deren Beeinträchtigung könnte zu
schwerwiegenden, landesweiten oder branchenübergreifenden Krisen führen. Diese Einrichtungen unterliegen den strengsten Vorschriften der NIS2-Richtlinie, einschließlich rigoroser Sicherheitsaudits und fortlaufender Überwachung.
Kriterien:
Große Energieversorger, bedeutende Finanzinstitutionen und andere Schlüsselakteure, die essentielle Dienste auf nationaler oder EU-Ebene anbieten.
Unternehmen, deren Ausfall direkte und schwerwiegende Auswirkungen auf andere kritische Sektoren, die öffentliche Sicherheit oder die nationale Wirtschaft haben könnte.
Relevanz für mittelständische Unternehmen: Obwohl viele mittelständische Unternehmen nicht als „besonders wichtig“ eingestuft werden, gibt es Ausnahmen, insbesondere in hochspezialisierten oder strategisch kritischen Nischen. Für diese Unternehmen bedeutet die Einstufung als besonders wichtig, dass sie nicht nur höhere Sicherheitsstandards erfüllen, sondern auch engere Kooperationen mit staatlichen Stellen und eine höhere Transparenz in ihren Betriebsabläufen zeigen müssen.
Zusammenfassung:
Die korrekte Klassifizierung gemäß NIS2 ist für mittelständische Unternehmen essentiell, um die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen gezielt und effektiv umzusetzen. Dies schützt nicht nur ihre eigenen Operationen, sondern stärkt auch das Vertrauen ihrer Kunden und Partner in ihre Fähigkeit, sichere und zuverlässige Dienste zu bieten. Durch das Verständnis dieser Klassifizierungen können IT-Security-Manager sicherstellen, dass ihre Unternehmen den regulatorischen Anforderungen entsprechen und gleichzeitig ihre Ressourcen optimal nutzen.
2. Anforderungen der NIS2 Richtlinie
Die Anforderungen sind speziell darauf ausgerichtet, die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen zu erhöhen und eine schnelle und effektive Reaktion im Falle von Sicherheitsvorfällen zu gewährleisten. Hier ein detaillierter Blick auf die Hauptanforderungen:
2.1 Risikomanagement besonders wichtiger Einrichtungen und wichtiger Einrichtungen:
Besonders wichtige Einrichtungen und wichtige Einrichtungen sind verpflichtet, ge-
eignete, verhältnismäßige und wirksame technische und organisatorische Maßnahmen zu
ergreifen, um Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit der
informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse, die sie für die Erbringung
ihrer Dienste nutzen, zu vermeiden und Auswirkungen von Sicherheitsvorfällen möglichst
gering zu halten. Dabei sind das Ausmaß der Risikoexposition die Größe der Einrichtung, die Umsetzungskosten und die Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere von Sicherheitsvorfällen sowie ihre gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu berücksichtigen.
Die Maßnahmen sollen den Stand der Technik einhalten, die einschlägigen europäischen und internationalen Normen berücksichtigen und müssen auf einem
gefahrenübergreifenden Ansatz beruhen.
Identifikation und Bewertung von Risiken: Organisationen müssen kontinuierlich Risiken identifizieren, die ihre Informationssysteme betreffen könnten. Dies umfasst die Bewertung potenzieller Bedrohungen und die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens sowie die möglichen Auswirkungen auf die Organisation.
Entwicklung von Risikomanagementplänen: Basierend auf der Risikobewertung müssen Organisationen umfassende Risikomanagementpläne entwickeln, die Maßnahmen zur Risikominderung, -überwachung und -berichterstattung enthalten.
Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen: Die Pläne müssen technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der Netz- und Informationssysteme enthalten, einschließlich Zugangskontrollen, Verschlüsselungsverfahren, Incident-Management und Notfallwiederherstellung, Backupmanagement, Krisenmanagement.
Sicherheit der Lieferkette einschließlich sicherheitsbezogener Aspekte der Beziehungen zwischen den einzelnen Einrichtungen und ihren unmittelbaren Anbietern oder Diensteanbietern.
Sicherheitsmaßnahmen bei Erwerb, Entwicklung und Wartung von informationstechnischen Systemen, Komponenten und Prozessen, einschließlich Management und Offenlegung von Schwachstellen
Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung: Die Risikomanagement- strategien und -maßnahmen müssen regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie weiterhin angemessen und effektiv sind.
Meldepflichten:
Unternehmen müssen sicherheitsrelevante Vorfälle schnell und effektiv melden. Besonders wichtige und wichtige Einrichtungen sind verpflichtet:
Frühzeitige Warnmeldungen: Unternehmen müssen innerhalb von 24 Stunden nach Erkennen eines erheblichen Sicherheitsvorfalls eine vorläufige Meldung an die zuständigen Behörden abgeben.
Detaillierte Berichte: Innerhalb von 72 Stunden muss ein detaillierter Bericht folgen, der eine Bewertung des Vorfalls, dessen Auswirkungen und die ergriffenen oder geplanten Gegenmaßnahmen umfasst.
Dokumentationspflicht: Unternehmen sind verpflichtet, Aufzeichnungen über Sicherheitsvorfälle und deren Management zu führen und diese den Aufsichtsbehörden auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
Cyber-Sicherheitsmassnahmen:
NIS2 fordert die Implementierung spezifischer Cyber-Sicherheitsmaßnahmen, um die Integrität und Verfügbarkeit der IT-Systeme und Daten zu schützen:
Technische Schutzmaßnahmen: Einsatz von Firewalls, Intrusion Detection Systems, Verschlüsselungstechnologien und anderen Schutzmaßnahmen zur Abwehr von Cyberangriffen.
Organisatorische Maßnahmen: Einrichtung von Sicherheitsrichtlinien, Schulungsprogrammen für Mitarbeiter und Notfallplänen.
Anpassung an den Stand der Technik: Sicherheitsmaßnahmen müssen regelmäßig aktualisiert werden, um mit technologischen Entwicklungen Schritt zu halten.
Registrierungspflicht:
Wichtige und besonders wichtige Einrichtungen müssen sich bei den zuständigen nationalen Behörden registrieren. Diese Registrierung beinhaltet grundlegende Informationen wie Namen, Kontaktdaten und den Sektor der Einrichtung.
Besondere Registrierungspflicht für bestimmte Einrichtungsarten:
Bestimmte Arten von Einrichtungen, die eine zentrale Rolle in kritischen Sektoren spielen, können unter erweiterte Registrierungsanforderungen fallen. Diese können spezifische Angaben erfordern, die über die üblichen Registrierungsinformationen hinausgehen.
Unterrichtungspflichten:
Im Falle eines erheblichen Sicherheitsvorfalls kann das zuständige Bundesamt die betroffenen Einrichtungen dazu anweisen, die Öffentlichkeit oder bestimmte Zielgruppen über die Risiken und die ergriffenen Maßnahmen zu informieren.
Rückmeldungen des Bundesamts gegenüber meldenden Einrichtungen:
Das Bundesamt ist verpflichtet, auf Meldungen von Sicherheitsvorfällen zu reagieren und kann den meldenden Einrichtungen Beratung oder Unterstützung anbieten, um die Auswirkungen des Vorfalls zu minimieren.
Billigungs-, Überwachungs- und Schulungspflicht für Geschäftsleiter:
Geschäftsleiter von wichtigen und besonders wichtigen Einrichtungen sind verantwortlich für die Billigung und Überwachung der Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen. Sie müssen regelmäßig an Schulungen teilnehmen, um ihre Kenntnisse über Cybersicherheit zu aktualisieren und die Risiken für ihre Organisationen zu verstehen.
Zentrale Melde- und Anlaufstelle:
Das Bundesamt fungiert als zentrale Melde- und Anlaufstelle für wichtige und besonders wichtige Einrichtungen. Diese zentrale Stelle koordiniert die Meldungen von Sicherheitsvorfällen und stellt eine effektive Kommunikation zwischen den Einrichtungen und den zuständigen Behörden sicher.
2.2. Besondere Anforderungen an das Risikomanagement von Betreibern kritischer Anlagen:
Definition: Betreiber kritischer Anlagen sind Organisationen, die Infrastrukturen betreiben, die als essentiell für die Aufrechterhaltung vitaler gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Funktionen gelten. Der Ausfall oder die Beeinträchtigung dieser Anlagen könnte erhebliche negative Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit, Gesundheit oder die Wirtschaft haben.
Beispiele hierfür sind:
Betreiber von Wasserwerken
Betreiber von Elektrizitätsnetzen
Flughafenbetreiber
Für Betreiber kritischer Anlagen gelten zusätzliche spezifische Anforderungen, die deren zentrale Bedeutung für die öffentliche Sicherheit und Wirtschaft berücksichtigen:
Erweiterte Risikobewertung: Betreiber kritischer Anlagen müssen nicht nur die Risiken für ihre eigenen Systeme bewerten, sondern auch die potenziellen Auswirkungen eines Ausfalls oder einer Beeinträchtigung ihrer Anlagen auf die öffentliche Sicherheit und andere kritische Infrastrukturen.
Verschärfte Sicherheitsmaßnahmen: Diese Einrichtungen müssen oft strengere Sicherheitsmaßnahmen implementieren, die möglicherweise staatliche Überwachung oder spezielle technologische Lösungen umfassen.
Notfall- und Wiederherstellungspläne: Es ist erforderlich, dass detaillierte und robuste Notfallpläne vorhanden sind, die eine schnelle Wiederherstellung der Dienste und Minimierung der Auswirkungen im Falle einer Beeinträchtigung gewährleisten.
Zusammenarbeit mit Behörden: Oft müssen Betreiber kritischer Anlagen eng mit staatlichen Cyber-Sicherheitsbehörden zusammenarbeiten, um Bedrohungen zu melden und auf Vorfälle zu reagieren.
Nachweispflichten für Betreiber kritischer Anlagen: Betreiber kritischer Anlagen müssen nachweisen, dass sie die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen eingeführt haben. Dies kann durch Sicherheitsaudits, Prüfungen oder Zertifizierungen erfolgen, deren Ergebnisse den Behörden vorgelegt werden müssen.
Diese Regelungen stellen sicher, dass sowohl wichtige als auch besonders wichtige Einrichtungen sowie Betreiber kritischer Anlagen aktiv und verantwortungsvoll mit Cybersicherheitsrisiken umgehen und bei Vorfällen schnell und effektiv reagieren können.
3. Praktische Umsetzung von NIS2
IT-Security-Manager spielen eine Schlüsselrolle bei der Implementierung der NIS2-Richtlinie in mittelständischen Unternehmen. Um die Vorgaben effektiv umzusetzen, sollten sie strukturierte Strategien und Prozesse entwickeln, die auf den drei Hauptaspekten der Richtlinie basieren: Risikobewertung und -minderung, Incident Management sowie Compliance. Hier sind praktische Ansätze für jeden dieser Aspekte:
Strategien zur Risikobewertung und -minderung:
Regelmäßige Risikoanalysen: IT-Security-Manager sollten sicherstellen, dass regelmäßige und systematische Risikoanalysen durchgeführt werden, um potenzielle Sicherheitslücken und Bedrohungen zu identifizieren. Dies umfasst die Bewertung sowohl interner als auch externer Risikofaktoren.
Entwicklung eines Risikomanagementplans: Auf Basis der Risikoanalyse sollte ein detaillierter Plan entwickelt werden, der Maßnahmen zur Risikominderung umfasst. Dazu gehören technische Sicherheitsmaßnahmen, organisatorische Prozesse und Notfallpläne.
Schulung und Sensibilisierung: Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsprogramme für alle Mitarbeiter sind entscheidend, um das Bewusstsein für Cybersicherheitsrisiken zu schärfen und sicherzustellen, dass Sicherheitsrichtlinien verstanden und eingehalten werden.
Best Practices für das Incident Management und die Erfüllung der Meldepflichten:
Einrichtung eines Incident-Response-Teams: Ein spezialisiertes Team sollte bereitstehen, um auf Sicherheitsvorfälle schnell und effektiv reagieren zu können. Dieses Team ist für die Überwachung der IT-Systeme verantwortlich und agiert als erster Ansprechpartner bei Sicherheitsvorfällen.
Detaillierte Incident-Response-Pläne: Diese Pläne sollten klare Verfahren und Richtlinien enthalten, wie auf verschiedene Arten von Sicherheitsvorfällen reagiert wird, einschließlich der Schritte zur Eindämmung, Untersuchung und Berichterstattung von Vorfällen.
Einhaltung der Meldepflichten: IT-Security-Manager müssen sicherstellen, dass alle gesetzlichen Meldepflichten erfüllt werden. Dies beinhaltet die Einrichtung von Mechanismen zur schnellen Erkennung von Vorfällen und die Kommunikation mit den zuständigen Behörden gemäß den vorgeschriebenen Fristen.
Empfehlungen zur Einhaltung der Compliance-Anforderungen:
Überprüfung der Compliance regelmäßig: Regelmäßige Überprüfungen und Audits sollten durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen der NIS2-Richtlinie erfüllt sind. Dies umfasst auch die Überprüfung von Verträgen und Vereinbarungen mit Dritten und Dienstleistern.
Integration von Compliance in die Unternehmenskultur: Compliance sollte als integraler Bestandteil der Unternehmenskultur angesehen werden. Dies erreicht man am besten durch klare Kommunikation der Bedeutung von Cybersicherheit und durch Einbeziehung der obersten Führungsebene.
Nutzung von Compliance-Tools und -Software: Der Einsatz spezialisierter Tools zur Überwachung und Berichterstattung kann helfen, den Compliance-Status kontinuierlich zu überprüfen und zu dokumentieren.
Die praktische Umsetzung der NIS2-Richtlinie erfordert eine proaktive und strukturierte Herangehensweise von IT-Security-Managern. Durch die Einrichtung klarer Prozesse und die kontinuierliche Schulung und Sensibilisierung aller Beteiligten kann ein mittelständisches Unternehmen nicht nur die Compliance sicherstellen, sondern auch seine allgemeine Sicherheitslage verbessern.
4. Nutzen der ISO 27001 bei der Umsetzung von NIS2
Die DIN ISO 27001 spielt eine zentrale Rolle bei der praktischen Umsetzung der NIS2-Richtlinie, da sie einen international anerkannten Standard für das Management der Informationssicherheit darstellt. Dieser Standard bietet einen systematischen und umfassenden Ansatz für das Informationssicherheitsmanagement-System (ISMS), der Unternehmen hilft, die Sicherheit ihrer Informationen durch angemessene Managementprozesse zu gewährleisten. Hier einige Schlüsselaspekte, wie die DIN ISO 27001 die Umsetzung von NIS2 unterstützt:
1. Risikomanagement
ISO 27001 fordert die Einführung eines effektiven Risikomanagementprozesses, der mit den Anforderungen von NIS2 harmoniert. Dieser Prozess beinhaltet die Identifizierung, Bewertung und Behandlung von Risiken, um die Sicherheit von Informationen zu gewährleisten. Durch die Implementierung der ISO 27001 können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Risikomanagementpraktiken mit den Erwartungen von NIS2 übereinstimmen und somit die Risiken effektiv minimiert werden.
2. Sicherheitsmassnahmen und Kontrollen
ISO 27001 listet eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen und Kontrollen auf, die Unternehmen implementieren können, um ihre Informationssicherheit zu verbessern. Diese Kontrollen decken verschiedene Bereiche ab, einschließlich physischer Sicherheit, Zugangskontrolle, Kryptographie, Sicherheit von Personal, Kommunikationssicherheit und Betriebssicherheit. Die Einführung dieser Kontrollen hilft Unternehmen, die Sicherheitsanforderungen der NIS2-Richtlinie zu erfüllen, indem sie die Sicherheit ihrer Netz- und Informationssysteme verstärken.
3. Incident Management
ISO 27001 legt einen starken Fokus auf das Incident Management und verlangt von den Unternehmen die Etablierung von Verfahren zur effektiven Behandlung von Informationssicherheitsvorfällen. Diese Verfahren sind direkt relevant für die Meldepflichten unter NIS2, da eine schnelle und effektive Reaktion auf Sicherheitsvorfälle entscheidend ist, um die Auswirkungen zu minimieren und die Behörden entsprechend den Vorgaben von NIS2 zu informieren.
4. Compliance und kontinuierliche Verbesserung
Der Standard fördert eine kontinuierliche Verbesserung des ISMS durch regelmäßige Überprüfungen und Audits. Dies unterstützt die Einhaltung der NIS2-Richtlinie, da Unternehmen regelmäßig ihre Sicherheitspraktiken überprüfen und verbessern müssen, um den dynamischen Bedrohungen der Cybersicherheit gerecht zu werden. Zudem hilft ISO 27001, einen formalen Rahmen für die Compliance zu schaffen, der es Unternehmen erleichtert, regulatorische und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.
5. Schulung und Bewusstsein
Ein weiterer wichtiger Aspekt der ISO 27001 ist die Betonung auf Schulung und Bewusstseinsbildung in Bezug auf Informationssicherheit. Durch die Schulung der Mitarbeiter und die Förderung eines Sicherheitsbewusstseins im gesamten Unternehmen können IT-Security-Manager sicherstellen, dass alle Mitarbeiter die Sicherheitsrichtlinien verstehen und befolgen, was eine Schlüsselrolle bei der Einhaltung von NIS2 spielt.
Insgesamt bietet die Implementierung der ISO 27001 einen robusten Rahmen, der Unternehmen nicht nur hilft, die spezifischen Anforderungen von NIS2 zu erfüllen, sondern auch ihre allgemeine Informationssicherheitslage zu verbessern. Dieser Standard unterstützt Unternehmen dabei, systematische und umfassende Sicherheitspraktiken zu entwickeln, die für die Erfüllung der NIS2-Richtlinie unerlässlich sind.
5. Sie sind bereits ISO 27001 zertifiziert?
Unternehmen, die bereits nach ISO 27001 zertifiziert sind, haben bei der Umsetzung der NIS2-Richtlinie mehrere Vorteile. Diese Zertifizierung stellt sicher, dass das Unternehmen bereits ein solides Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) implementiert hat, was viele der Anforderungen der NIS2 abdeckt. Hier sind einige spezifische Vorteile und Erläuterungen dazu, wie sich die ISO 27001 Zertifizierung auf die Erfüllung der NIS2-Anforderungen auswirkt:
1. Vereinfachtes Risikomanagement
Die ISO 27001 legt einen starken Fokus auf Risikobewertung und -management, was ein Kernaspekt der NIS2 ist. Unternehmen, die bereits nach ISO 27001 zertifiziert sind, haben Verfahren und Werkzeuge etabliert, um Risiken systematisch zu identifizieren, zu analysieren und zu steuern. Dies vereinfacht die Erfüllung ähnlicher Anforderungen unter NIS2.
2. Effektives Incident Management
ISO 27001 fordert die Etablierung eines Incident-Response-Managements. Unternehmen, die diese Prozesse bereits implementiert haben, können sie direkt für die Meldepflichten nach NIS2 nutzen, was die Einhaltung der Vorschriften zur schnellen Meldung von Sicherheitsvorfällen erleichtert.
3. Bestehende Sicherheitskontrollen
ISO 27001 umfasst eine umfassende Liste von Sicherheitskontrollen, die in vielen Fällen den Anforderungen der NIS2 entsprechen. Die bereits implementierten Kontrollen können oft direkt genutzt werden, um den NIS2-Anforderungen gerecht zu werden, ohne zusätzliche Systeme oder Verfahren einführen zu müssen.
4. Dokumentation und Compliance
Die Zertifizierung erfordert detaillierte Dokumentation der Sicherheitspolitiken, -prozesse und -maßnahmen. Diese Dokumentation hilft Unternehmen, die NIS2-Anforderungen zur Dokumentation und Nachweispflicht effizienter zu erfüllen.
5. Regelmässige Audits und kontinuierliche Verbesserung
Die regelmäßigen Überprüfungen und Audits, die Teil der ISO 27001 Zertifizierung sind, unterstützen Unternehmen dabei, ihre Sicherheitspraktiken kontinuierlich zu verbessern und an neue Bedrohungen anzupassen. Dies entspricht dem NIS2-Ziel der kontinuierlichen Verbesserung der Netz- und Informationssicherheit.
Fallen bestimmte Anforderungen weg?
Obwohl die ISO 27001 Zertifizierung viele Prozesse und Systeme abdeckt, die auch für die NIS2 erforderlich sind, fallen nicht unbedingt spezifische Anforderungen weg. Vielmehr erleichtert die bestehende Infrastruktur und Praxis die Erfüllung der NIS2-Anforderungen. Unternehmen müssen jedoch weiterhin sicherstellen, dass alle spezifischen Aspekte der NIS2, insbesondere die erweiterten Melde- und Registrierungspflichten sowie die strengeren Anforderungen an kritische Sektoren und die Kooperation mit nationalen Behörden, vollständig erfüllt werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die ISO 27001 Zertifizierung Unternehmen eine starke Basis bietet, um die Anforderungen der NIS2 effizient zu erfüllen. Sie verringert den Aufwand und die Komplexität, die mit der Einführung neuer Sicherheitsmaßnahmen und -prozesse verbunden sind, und erleichtert somit den Übergang und die Einhaltung der neuen EU-Richtlinie.
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